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Assange drohen bis zu175 Jahre Haft!

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Quelle: Reuters
1:06 Min.

Davor hatte er sich sieben lange Jahre in einem kleinen Zimmer der ecuadorianischen Botschaft in London versteckt …

Das Justizministerium in Washington hat Wikileaks-Gründer Julian Assange (47) in 18 neuen Punkten wegen Spionage angeklagt! Damit ist klar: Es wird keine Nachsicht für den Aktivisten geben. Sollte er von den britischen Behörden an die USA ausgeliefert werden, dann könnte er den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen …

Bislang hatten die Amerikaner Assange nur wegen Verschwörung in einem Punkt – Einbruch in einen Computer – angeklagt. Denn auch in den USA war ein Streit darüber ausgebrochen, ob er ein Verräter oder ein Held ist.

Doch die Administration von Donald Trump (72) will davon nichts wissen. Für sie geht es um Spionage.

Der Vorwurf

Assange soll mit der ehemaligen US-Soldatin Chelsea Manning (31) konspiriert haben, um im Jahre 2010 Hunderttausende militärische und diplomatische Geheimdokumente zu veröffentlichen.

„Assange, Wikileaks und Manning teilten das Ziel, rechtmäßige Beschränkungen für Verschlusssachen aufzuheben und diese öffentlich zu machen“, heißt es in der Anklage des Bezirksgerichts von Virginia.

Der Geheimdienst-Analyst Bradley Edward Manning, der von 2010 bis 2017 im Gefängnis saß, sich während der Haft einer Geschlechts-Operation unterzog und sich seither Chelsea nennt, hatte die Dokumente an Assange weitergeleitet. 2013 war sie von einem Militärgericht zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. US-Präsident Barack Obama setzte das Urteil vor seinem Amtsende aus.

Ankündigung sorgt für Diskussionen

Die neue Entwicklung im Fall Assange löste in den USA umgehend eine Kontroverse aus „Die Anklage wegen Spionage wirft Fragen über den ersten Artikel des Grundgesetzes aus“, schrieb die „New York Times“. Gemeint ist das Recht auf Meinungsäußerung.

Die Wendung sei ein Signal der Trump-Administration, knallhart gegen das Durchsickern von Geheimdokumenten vorzugehen. Die Zeitung mahnt: „Die Anklage zielt direkt auf den Schutz von Journalisten durch den ersten Artikel des Grundgesetzes.“

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Assanges Prozess könne eine Art Präzedenzfall werden, fürchtet das Blatt und urteilt:

„Obwohl er kein Journalist im konventionellen Sinne ist, sind seine Aktivitäten auf Wikileaks juristisch nur schwer von der Arbeit von Publikationen wie der New York Times zu unterscheiden: Das Suchen und Veröffentlichen von Informationen, die Offizielle lieber geheim halten wollen.“

Wikileaks selbst twitterte gestern: „Dies ist Wahnsinn. Es ist das Ende der nationalen Sicherheit für den Journalismus und Artikel Eins.“

This is madness. It is the end of national security journalism and the first amendment. https://t.co/wlhsmsenFw

— WikiLeaks (@wikileaks) May 23, 2019

Die Staatsanwaltschaft sieht dies freilich ganz anders. „Assange half Manning bei der Beschaffung von Verschlusssachen und gab ihr Anlass zu der Annahme, dass die Informationen zur Verletzung der Vereinigten Staaten oder zum Vorteil einer ausländischen Nation verwendet werden sollten“, argumentiert sie. Er habe Namen von für die USA arbeitende Informanten im Irak und Afghanistan sowie von US-Diplomaten in aller Welt weitergegeben.

„Assanges Handlungen riskierten einen ernsthaften Schaden für die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten zugunsten unserer Gegner. Und sie gefährdeten die nicht redigierten benannten menschlichen Quellen, denen dadurch ernsthafte körperliche Schäden und/oder willkürliche Inhaftierung drohte“, heißt es weiterhin in der Anklageschrift.

Assange würde im Fall einer Auslieferung an die USA und einer Verurteilung in allen nun insgesamt 18 Anklagepunkten eine Höchststrafe von insgesamt bis zu 175 Jahren Haft drohen, teilte das Justizministerium in Washington am Donnerstag (Ortszeit) mit.

Nun hängt alles an den britischen Behörden. Die USA haben bis zum 11. Juni Zeit, um die Auslieferung Assange zu beantragen. Doch der hat bereits nach der Anklage wegen eines Hackerangriffes erklärt, dass er einer Auslieferung nicht zustimmt.

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