Wirtschaft

Auch Berlin-Flüge sind betroffen

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Am Dienstag legt Verdi acht Flughäfen lahm: In Tegel geht es um 110 Verbindungen. Bahn setzt Zusatzzüge ein. Was Passagiere jetzt wissen müssen.

Kollateralschaden: In Berlin-Tegel sind die Verbindungen nach Frankfurt am Main und München betroffen. In Schönefeld gibt es…

Wehe dem, der am Dienstag eine Flugreise antreten will: Im Streit um die Bezahlung des Sicherheitspersonals bestreikt die Gewerkschaft Verdi acht deutsche Flughäfen. Neben dem Großflughafen Frankfurt am Main sind auch Hamburg, München, Hannover, Bremen, Leipzig, Dresden und Erfurt betroffen. Aber auch an Airports, an denen das Sicherheitspersonal arbeitet, werden Flüge gestrichen. In Berlin-Tegel dürfte nach Schätzung der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg ein Großteil der 110 Flüge auf den Strecken nach Frankfurt am Main und München ausfallen – 52 Verbindungen nach Frankfurt, 58 nach München. Aber auch Passagiere mit einem anderen Reiseziel sind gut beraten, sich vor der Fahrt zum Flughafen bei der Flughafengesellschaft oder der jeweiligen Airline zu informieren. Wegen des Durcheinanders im bundesdeutschen Flugverkehr könnte es auch die eine oder andere Stornierung außerhalb der betroffenen Strecken geben, warnt Daniel Tolksdorf von der Flughafengesellschaft. Eine gute Nachricht hat Tolksdorf aber doch: “Schönefeld ist nicht betroffen”.

220.000 Menschen sind betroffen

Andere aber umso mehr. Der Flughafenverband ADV rechnet damit, dass am Dienstag 220.000 Passagiere mit Streichungen oder Verspätungen konfrontiert werden. In Frankfurt, dem größten deutschen Flughafen, wurden bereits 470 von 1200 geplanten Flügen annulliert. Dass die Zahl nicht höher ausfällt, liegt daran, dass 60 Prozent der Fluggäste in der Mainmetropole Transitpassagiere sind und deshalb die Auswirkungen des Streiks nicht mitbekommen. Dagegen fallen in Hamburg, Hannover oder Dresden rund 50 Prozent der Verbindungen aus. Wegen des ganztägigen Warnstreiks hat allein die Lufthansa rund 500 Flüge mit einer LH-Flugnummer und damit 40 Prozent aller geplanten Verbindungen gestrichen. Darunter sind 28 Interkontinentalflüge. Die Airline hat ihren Passagieren bereits das kostenfreie Umbuchen auf andere Tage angeboten.

Bahn setzt zusätzliche Züge ein

Ein Teil der gestrandeten Fluggäste dürfte am Dienstag auf die Bahn umsteigen. Das Staatsunternehmen will sowohl mehr Züge als auch mehr Mitarbeiter an den Bahnhöfen und in den Reisezentren einsetzen. Zusätzliche Züge beziehungsweise Zugteile werden vor allem von Frankfurt/Main nach Hamburg, Berlin, München und Basel zum Einsatz kommen, sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Zwischen Hamburg und Frankfurt/Main werden einzelne Züge um ein zweites Zugteil verstärkt. Ein Sitzplatzreservierung sei sinnvoll, heißt es bei der Bahn. Mit Lufthansa und Eurowings hat die Bahn eine Kooperation, Kunden können auf die Schiene umsteigen, müssen sich dazu aber zuvor an die Airline wenden.

In der vergangenen Woche war Berlin bestreikt worden

Schon in der vergangenen Woche hatte das Sicherheitspersonal auf den Berliner Flughäfen sowie in Köln-Bonn, Düsseldorf und Stuttgart teils ganztägig die Arbeit niedergelegt. Hunderte Flüge wurden gestrichen. Verdi verhandelt zusammen mit der Gewerkschaft DBB Beamtenbund und Tarifunion über eine Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen der rund 23 000 Beschäftigten im Bereich der Sicherheit an deutschen Flughäfen.
Die Arbeitgeberseite, der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS), kritisierte Verdi scharf. Das seien keine Warnstreiks im Zuge von Verhandlungen mehr, sondern “unverhältnismäßige Aktionen, die viele tausend unschuldige Passagiere, die Flughäfen und die Fluggesellschaften massiv schädigen”, sagte Verhandlungsführer Rainer Friebertshäuser. Die Arbeitgeberseite habe mehrfach darüber informiert, dass in der nächsten Runde ein neues Angebot vorgelegt werde. Verdi fordert bundesweit eine Erhöhung des Stundenlohns im Kontrollbereich auf 20 Euro. Die Arbeitgeber lehnen das als zu hoch ab. Das Beharren auf “absurden Forderungen” sei “ein Schlag ins Gesicht jeder ausgebildeten Krankenschwester und jedes Rettungssanitäters”, erklärte der BDLS. Beide Seiten wollen am 23. Januar weiter verhandeln, nachdem vier bisherige Tarifrunden ergebnislos geblieben waren.

Heftige Kritik am Streik

Man stehe zur Tarifautonomie und dazu gehöre auch das Arbeitskampfrecht der Tarifpartner, betont Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). „Doch mit dem nun angekündigten großflächigen und erneut ganztägigen Streik an mehreren Flughäfen wird das Instrument des Warnstreiks ad Absurdum geführt. Das ist kein Warnstreik mehr, das ist völlig unverhältnismäßig.“ Nach Ansicht von Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), wird mit der für Dienstag geplanten Streikwelle der „Bogen nun endgültig deutlich überspannt“. Auch Reisebüros und Reiseveranstalter seien betroffen, sagte er am Montag, weil sie den Ärger der Kunden abbekämen und sich um Umbuchungen oder Stornierungen kümmern müssten.

Tui verlegt Abflüge an andere Flughäfen

Von den Streiks sind nicht nur Flugpassagiere, sondern auch Pauschalurlauber betroffen. Der größte deutsche Reiseveranstalter Tui verlegt am Dienstag vier Abflüge von Hannover nach Paderborn. Dasselbe gilt für den Verkehr in Frankfurt am Main. Auch hier werden vier Verbindungen nach Hurghada, Marsa Alam, Funchal und Teneriffa nach Karlsruhe/Baden-Baden verlegt, teilte ein Sprecher auf Tagesspiegel-Anfrage mit.

Pauschalreisende können allein wegen des Wechsel des Abflugortes den Reisepreis um fünf Prozent mindern, sagte die Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, Sabine Fischer-Volk, dem Tagesspiegel. Während sich bei Pauschalreisenden der Veranstalter kümmern muss, sind Flugreisende bei Streiks auf sich allein gestellt. Sie können ihr Ticket zurückgeben und sich das Geld erstatten lassen. Sie können aber auch an der Buchung festhalten und sich auf einen späteren Flug umbuchen lassen. Geht dieser erst am nächsten Tag oder noch später, muss die Airline eine Übernachtungsmöglichkeit samt Transfer bereitstellen. Schadensersatz gibt es nicht, der Streik gilt als außergewöhnlicher Umstand.

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