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Erstmals kommen Assads Folter-Schergen vor Gericht

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Es könnte der erste Prozess überhaupt gegen höherrangige Folterschergen des Assad-Regimes werden!

Am Mittwoch nahmen Beamte des Bundeskriminalamtes die beiden Syrer Anwar R. (56) und Eyad A. (42) fest. Der Vorwurf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter, Mord.

Anwar R. soll als Leuter des allgemeinen Geheimdienstdirektorats in leitender Position für Gräueltaten des Assad-Regimes verantwortlich sein. Zwischen 2011 und 2012 ließ R. offenbar Hunderte Menschen in der al-Khatib-Abteilung eines Geheimdienstgefängnisses in Damaskus foltern.

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    Die Bundesanwaltschaft hat zwei frühere Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes in Deutschland festnehmen lassen.

▶︎ Eyad A. wiederum soll laut Anklage zwischen Juli 2011 und Januar 2012 für den syrischen Geheimdienst gearbeitet haben. An einem Checkpoint in der Hauptstadt Damaskus war A. für die Verhaftung missliebiger Personen verantwortlich, bis zu 100 Menschen sollen pro Tag festgenommen worden sein.

▶︎ Anschließend brachte Eyad A. die Gefangenen in den Folterkerker des Anwar R. und soll auch selbst an Morden und Folterungen beteiligt gewesen sein. Im Herbst 2011 machte er laut Anklage Jagd auf Demonstranten – wer nicht rechtzeitig fliehen konnte, wurde von Eyad A. und den anderen Regime-Schergen gefasst und zu Anwar R. in den Folterknast verschleppt.

▶ 2012 desertierten die beiden Assad-Schergen, flohen aus Syrien und setzten sich schließlich nach Deutschland ab. Ausweislich ihrer Profile in sozialen Netzwerken scheinen beide sich anschließend selbst der Opposition angeschlossen zu haben. Ihre früheren Verbrechen allerdings blieben bislang ungesühnt.

Wie gerieten die Folterschergen ins Visier der Behörden?

„Wir haben sechs Zeugen beraten und betreut, die letztendlich die Klage eingereicht haben. Diese Zeugen, die sich alle in Europa aufhalten, waren selbst in Damaskus inhaftiert und wurden gefoltert bzw. haben Folter an Hunderten anderen Gefangenen gesehen“, sagt Patrick Kroker vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR).

„Es ist ein großer Schritt, dass nun zum ersten Mal Folter durch das Assad-Regime höchstwahrscheinlich vor Gericht verhandelt wird. Im Zuge eine Verhandlung würden wohl auch die Caesar-Fotos erstmals als Beweismittel vor Gericht aufgeführt, um die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, derer die zwei früheren Geheimdienstler angeklagt sind, belegen zu können.“

▶︎ 2013 hatten ein Militärfotograf und ein Mitarbeiter der Militärpolizei mehr als 50 000 Fotos aus den Folterkerkern des Assad-Regimes außer Landes geschafft. Auf den akribisch dokumentierten Fotos sind 11 000 Leichen zu sehen, viele entsetzlich verstümmelt: Oberhalb der Nase weggesprengte Köpfe, von Chemikalien verkohlte Gesichter, abgeschnittene Nasen, entfernte Gedärme.

Die Foto-Sammlung ist eine der eindrücklichsten Dokumentationen der Verbrechen des Assad-Regimes, doch bislang wurde sie noch nicht zur Anklage gegen höherrangige Schergen wie Anwar R. oder Eyad A genutzt.

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Das könnte sich nun ändern, wenn die Anklage des Generalbundesanwalts zugelassen wird.
Patrick Kroker sieht darin einen bedeutenden Schritt – trotz der Tatsache, dass Anwar R. und Eyad A. bereits 2012 geflohen sind: „Beide Männer sind zwar Deserteure, die sich relativ früh vom Regime abgewendet und quasi die Seiten gewechselt haben. Dennoch geht von der Anklageerhebung eine Signalwirkung aus.“

Denn bislang leben die Schergen des Assad-Regimes weitgehend unbehelligt – auch in Deutschland. Doch die Ermittler der „war crimes unit“ des Generalbundesanwalts sowie der „Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen“ des BKA haben nun offenbar einen ersten Erfolg erzielt.

Für Patrick Kroker sind die Festnahmen ein Anfang: „Wir sind involviert in die Ermittlungen gegen weitere Mitglieder des Assad-Regimes, die sich vergleichbarer Verbrechen schuldig gemacht haben.“

Auch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sprach von einem wichtigen Zeichen: „Die Gräueltaten des syrischen Regimes können international verfolgt werden.“

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