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Guckt Putin am Ende in die Röhre?

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Zähe Verhandlungen auf EU-Ebene und Antrag auf Original- und Alternativroute weiterhin nicht genehmigt – Was jetzt aus dem Pipeline-Projekt wird

Der EU-Kompromiss in Sachen „Nord Stream 2“ könnte den russischen Gas-Riesen Gazprom vor ernsthafte Probleme stellen. Ein Betrieb wie bislang geplant scheint nicht mehr möglich.

Das sagen Teilnehmer der nächtlichen „Trilog“-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission zu BILD. Auch die Bundesregierung bestätigt, dass sich „Nord Stream 2“ den neuen Regeln unterwerfen müsse.

Denn das Abschlusspapier erlaubt keine Ausnahme, unter der die Bundesregierung mit Russland allein über den Betrieb von Nord Stream 2 entscheiden könnte. Die abschließende Entscheidung darüber liegt stattdessen bei der Europäischen Kommission, die auf die Anwendung der strengen europäischen Gasrichtlinie achten muss.

Rebecca Harms, „Trilog“-Verhandlungsführerin für die Fraktion der europäischen Grünen, machte gegenüber BILD klar: „Der Kompromiss bedeutet für Gazprom, dass die Pipeline nicht wie geplant betrieben werden kann, sondern europäisches Recht zur Anwendung kommt. Das bedeutet, dass die Erdgas-Produktion und der Betrieb der Pipeline nicht in einer Hand liegen darf. Die Bundesregierung muss das endlich akzeptieren und darf nicht länger versuchen, Nord Stream 2 an europäischen Regeln vorbei zu erwirken.“

Auch der Grünen-Europaabgeordnete Reinhard Bütikofer brachte das Resultat der Verhandlungen gegenüber BILD auf den Punkt: „Das Ergebnis der Verhandlungen über die Gasrichtlinien bedeutet einen klaren Sieg für den Vorrang europäischen Energierechts. Die dort festgeschriebene Trennung von Betrieb und Durchfluss wird auch auf Nord Stream 2 Anwendung finden.“ Die Bundesregierung, so Bütikofer, habe das „unbedingt verhindern“ wollen. „Aber das ändert nichts an der Tatsache“.

Bundesregierung bestätigt Betrieb unter Auflagen

BLD fragte beim zuständigen Bundeswirtschaftsministerium an, wie sich der gefundene Kompromiss auf den Betrieb von Nord Stream 2 auswirken werde.

Die Antwort: „Die Richtlinie sieht vor, dass auch noch im Bau befindliche Pipelines innerhalb des Anwendungsbereichs der Gasrichtlinie deren Vorschriften unterfallen. Mit der Richtlinie wird die Pipeline reguliert. Grundsätzlich betrifft die Richtlinie aber nur den Betrieb, nicht den Bau von Pipelines.“

  • Kommentar

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Der Betrieb von Nord Stream 2, so der Sprecher zu BILD, „kann erfolgen“, werde aber „der Regulierung durch die Gasrichtlinie unterworfen sein. Die Details der Regulierung werden dann von der Regulierungsbehörde und vom Unternehmen umgesetzt“.

Wenn dem so ist, müsste Russlands Gazprom entweder als Betreiber oder als alleiniger Durchleiter von Nord Stream 2 zurücktreten. Wie die Russen das umsetzen wollen, bleibt abzuwarten.

Dänemark: Noch keine Genehmigung für Nord-Stream-Routen

Weiterer Ärger droht den russischen Plänen aus Dänemark. Von hier fehlt dem Projekt weiterhin die letzten Genehmigung, um wie geplant durch dänische Hoheitsgewässer hindurch Gas auf dem schnellsten Weg von Russland nach Deutschland zu pumpen. Auch eine alternative Route hat Dänemark bislang nicht genehmigt, obwohl sie nur nahe der dänischen Hoheitsgewässer verlaufen würde.

In einer Antwort des dänischen Außenministeriums an BILD heißt es dazu: „Der erste Antrag der Nord Stream 2 AG auf eine Route in dänischen Hoheitsgewässern wird von den dänischen Behörden gemäß den einschlägigen dänischen Rechtsvorschriften bearbeitet. Dies umfasst sowohl eine Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Sicherheit als auch eine Bewertung der Vereinbarkeit des Projekts mit den dänischen Interessen der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, einschließlich allgemeiner europäischer Überlegungen.“

Beide Bewertungen müssten seitens Kopenhagens erst abgeschlossen werden, bevor über den Antrag entschieden werden könne.

Weiter erklärte das Ministerium gegenüber BILD: „Der zweite Antrag von Nord Stream 2 für eine Route außerhalb der Hoheitsgewässer wird von der dänischen Energieagentur bearbeitet.“ Den Antrag für die alternative Route stellte der Betreiber bereits im August 2018. Dass beide Anträge bis heute nicht genehmigt wurden, kann Mutterkonzern „Gazprom“ nicht gefallen.

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