Politik

So bestrafen andere Länder

0

Sogenannte „Heimreise“-Zentren, Transit-Zonen und Abschiebe-Gefängnisse: Bereits bei kleinen Vergehen werden kriminelle Einwanderer in manchen Ländern hart bestraft.

Flüchtlinge – also Ausländer, die einen Aufenthaltsstatus haben – werden juristisch wie Einheimische behandelt. Dagegen können Asyl­bewerber, die über keinen Status verfügen, bereits festgenommen werden, wenn sie ihre Identität verschleiern. Dabei kann die Haftzeit zum Teil unbegrenzt sein.

Dänemark

▶︎ Einwohner: 5,77 Millionen
▶︎ Flüchtlinge: 35 593
▶︎ Asylbewerber: 4206

In den vergangenen drei Jahren hat die Regierung 73 Gesetzesverschärfungen beschlossen, nach denen Einwanderer verurteilt werden können.

Wer als Flüchtling nicht mit den Behörden kooperiert oder einen ihm zugewiesenen Aufenthaltsort verlässt, kann verhaftet werden. Abgelehnte Asylbewerber können bis zu 18 Monate im Ellebaek-Abschiebe-Gefängnis festgehalten werden.

Griechenland

▶︎ Einwohner: 11,16 Millionen
▶︎ Flüchtlinge: 38 948
▶︎ Asylbewerber: 44 162

Asylbewerber, die auf den ost-ägäischen Inseln leben, können verhaftet werden, wenn sie sich nicht in ihren Aufnahmelagern (z. B. Moria) aufhalten.

Abgelehnte Asylbewerber können daneben aus fünf weiteren Gründen inhaftiert werden. Dazu zählt: fehlender Identitätsnachweis; Flucht-Verdacht, Gefahr für die Allgemeinheit bzw. die nationale Sicherheit und wer einen Asylantrag gestellt hat, bei dem es berechtigte Hinweise gibt, dass das Verfahren nur geführt wird, um eine Abschiebung zu verhindern.

Frankreich

▶︎ Einwohner: 67,12 Millionen
▶︎ Flüchtlinge: 337 143
▶︎ Asylbewerber: 63 085

Das französische Recht erlaubt keine Inhaftierung von Asylbewerbern, weil sie fälschlicherweise Asyl beantragt haben. Neu angekommene Asylbewerber können aber festgenommen werden, bis die offizielle Bestätigung ihrer Registrierung vorliegt. In der Region Paris können diese Verfahren mehrere Wochen dauern.

Asylbewerber im Dublin-Verfahren können zur Vollstreckung ihrer Überstellung in Verwaltungshaft genommen werden, wenn ein „erhebliches Fluchtrisiko“ besteht.

Italien

▶︎ Einwohner: 60,59 Millionen
▶︎ Flüchtlinge: 167 260
▶︎ Asylbewerber: 186 585

Es gibt derzeit fünf Abschiebe-Zentren, in denen abgelehnte Asylbewerber (mehrheitlich Nigerianer) festgehalten und anschließend ausgeflogen werden.

Verhaftet wird, wer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dazu zählt auch, wer zuvor schwere Straftaten begangen und die Haftzeit dafür bereits verbüßt hat. Die maximale vorbeugende Haftzeit liegt bei 12 Monaten.

Schweiz

▶︎ Einwohner: 8,42 Millionen
▶︎ Flüchtlinge: 92 995
▶︎ Asylbewerber: 23 683

Wer am Flughafen in Zürich oder Genf um Asyl bittet, kann für bis zu 60 Tage in einer Transit-Zone festgehalten werden. Asylbewerber, deren Identität unklar ist, können für maximal drei Tage inhaftiert werden. Abgelehnte Asylbewerber müssen für maximal sechs Monate in Abschiebehaft, sie kann um weitere zwölf Monate verlängert werden, wenn die Person nicht kooperativ ist. Die durchschnittliche Haftzeit beträgt jedoch nur 24 Tage.

Türkei

▶︎ Einwohner: 79,81 Millionen
▶︎ Flüchtlinge: 3 480 310
▶︎ Asylbewerber: 308 809

Es gibt derzeit 18 Rückführungszentren, mit Platz für 8276 Häftlinge. Abgelehnte Asylbewerber, die nicht mit den Behörden kooperieren und freiwillig das Land verlassen oder deren Identität nicht geklärt ist, können für maximal sechs Monate mit einer Verlängerung von weiteren sechs Monaten festgehalten werden. Kriminelle Einwanderer werden auch ins Bürgerkriegsland Syrien abgeschoben.

USA

▶︎ Einwohner: 327,77 Millionen
▶︎ Flüchtlinge: 287 065
▶︎ Asylbewerber: 642 697

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben die weltweit größten Kapazitäten, um kriminelle Einwanderer zu inhaftieren. Allein 2017 saßen 323 591 Menschen in Abschiebehaft, gleichzeitig wurden rund 400 000 Einwanderer abgeschoben. Bei Verstößen gegen das Einwanderungsrecht drohen Haftstrafen von bis zu drei Jahren. Die Praxis, illegal eingewanderte Erwachsene von ihren Kindern zu trennen, wurde weltweit kritisiert.

  • Streit um UN-Migrationspakt

    „Deutsche Bürger haben auch Menschenrechte“

    Am 10. Dezember soll in Marokko der UN-Migrationspakt verabschiedet werden. Kanzlerin Merkel will dabei sein. Doch die Kritik wächst.

Kanada

▶︎ Einwohner: 36,50 Millionen
▶︎ Flüchtlinge: 104 748
▶︎ Asylbewerber: 51 834

In dem nordamerikanischen Land befinden sich 6251 kriminelle Einwanderer im Gefängnis. Auch 162 Minderjährige sind als „Gäste“ inhaftiert, damit sie nicht von ihren Eltern getrennt werden. Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Haft. Bei abgelehnten Asylbewerbern kann eine Zwangshaft von bis zu zwölf Monaten angeordnet werden – ohne dass der Fall in dieser Zeit vor Gericht verhandelt werden muss.

Australien

▶︎ Einwohner: 24,31 Mio.
▶︎ Flüchtlinge: 48 415
▶︎ Asylbewerber: 47 880

Das Land hat weltweit die schärfsten Gesetze im Umgang mit illegalen Einwanderern. Australien nutzt private Einrichtungen (u. a. auf der rund 3000 Kilometer entfernten Pazifik-Insel Nauru), um Asylbewerber teilweise jahrelang zu inhaftieren.

Abgelehnte Asylbewerber können auch im Inland ohne zeitliche Begrenzung in Abschiebehaft genommen werden. 2017 waren 1113 Einwanderer in einem Abschiebegefängnis.

Polizeipräsident trifft Hisbollah-nahe Gruppe

Previous article

Mann im Opel auf Autobahn unterwegs – plötzlich passiert etwas Unglaubliches

Next article

You may also like

Comments

Leave a reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

More in Politik