Wirtschaft

Unerwünschte Werbeanrufe

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Werbeanrufe können nerven und teuer sein. Doch es gibt einfach Wege, sich vor ihnen zu schützen.

Fast jeder Deutsche wurde schon mal Opfer von Telefonwerbung.

Fast jeder kennt sie, viele sind schon mal auf sie reingefallen: Ungebetene Werbeanrufe über das Festnetz oder das Handy. Rund 98 Prozent der Deutschen haben schon Werbeanrufe erhalten, das ergab eine Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg unter 5432 Teilnehmern in Deutschland. Immerhin 79 Prozent der Betroffenen gaben dabei an, nie ausdrücklich einer Telefonwerbung zugestimmt zu haben – eine eigentlich rechtswidrige Praxis.

Ohne Zustimmung des Kunden, darf dessen Telefonnummer nicht für Werbezwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Zugenommen hat die Werbung dennoch: In rund anderthalb Jahren gingen alleine in der Verbraucherzentrale Hamburg knapp 20.000 Beschwerden ein.

Gesetze noch zu durchlässig

Besonders oft erhielten die Befragten Werbung von Energieversorgern, Telefonanbietern und Zeitungen. Am häufigsten jedoch klingelte das Telefon bei Gewinnspielen und Lotterien – trotz Verbots: Seit Oktober 2013 sind Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen nur noch dann wirksam, wenn sie in Textform, also schriftlich, per Fax oder E-Mail, geschlossen werden. Doch das vor rund zwei Jahren beschlossene Gesetz ist zu löchrig, kritisiert die Verbraucherzentrale in der Hansestadt. Denn bislang deckt es nur Vertragsabschlüsse bei Gewinnspielen und Lotterien ab. Verträge mit anderen Werbetreibenden sind also auch weiterhin über das Telefon gültig.

Oft zeigten sich die Folgen eines Werbeanrufes viel später. So sind sie für den Verbraucher umso schwerer nachzuvollziehen. Auch hier sei das Gesetz noch unzureichend, erklärten die Verbraucherschützer. Die Zentrale in Hamburg fordert daher eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Regelungen. Vor allem sei es wichtig, die bestehenden Gesetze nicht nur auf die Werbung mit Gewinnspielen, sondern auch auf andere Bereiche auszuweiten, so die Verbraucherzentrale weiter.

So kann man sich schützen

Einen absoluten Schutz vor nerviger Telefonwerbung gibt es nicht. Allerdings raten die Verbraucherzentrale zu erhöhter Vorsicht bei der Weitergabe persönlicher Daten. Vor allem bei Internetformularen sollte man sich die Eingabe der eigenen Telefonnummer zweimal überlegen. “Verbraucher sollten den Anrufer dazu auffordern, die Anrufe zu unterlassen und ihn um Löschung der Daten bitten”, sagt die Verbraucherrecht-Juristin der Verbraucherzentrale NRW, Ineke Klaholz. Bei unerlaubten Werbeanrufen könne man sich auch an die Behörden wenden. “Die Bundesnetzagentur kann in solchen Fällen z.B. Bußgelder verhängen”, so Klaholz weiter.

Zudem raten die Verbraucherschützer, vor Vertragsabschluss die Rahmenbedingungen genau zu studieren – und zur Not telefonisch erklären zu lassen. Datenschutz und die Weitergabe persönlicher Daten sind nach dem Bundesdatenschutzgesetzes klar geregelt. Bei Unklarheiten sollte daher auf einen Vertragsabschluss am Telefon verzichtet werden. Die meisten Unternehmen bieten den Vertragsabschluss auch online an. Dort kann man dann in Ruhe die Vertragsunterlagen einsehen.

Rechte nach Vertragsabschluss

Wurde bereits ein Vertrag am Telefon abgeschlossen, gelten gesonderte Bedingungen: Die Widerrufsfrist beträgt in diesen Fällen mindestens 14 Tage, meint Ineke Klaholz. Sie beginnt mit Vertragsschluss, aber nicht bevor sie die Ware erhalten haben und der Unternehmer Sie über das Widerrufsrecht informiert hat. Das Widerrufsrecht erlischt nur dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist.

Dieser Umstand ist nicht bereits dann erfüllt, wenn der Dienstleister mit der Ausübung der Leistung begonnen hat. Bei einigen Verträgen besteht jedoch kein Widerrufsrecht, zum Beispiel bei Beförderungsleistungen. Die Verbraucherschutzzentralen raten daher, abgeschlossene Telefonverträge bei Unklarheiten sofort von den Verbraucherschützern überprüfen zu lassen.

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