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Verfahren gegen ehemaligen KZ-Wachmann eingestellt

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Er gab sich unwissend und bestritt, hundertfache Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Für seine Arbeit im Konzentrationslager Stutthof muss sich der heute 95-jährige Ex-SS-Mann nun nicht mehr verantworten.

Das Eingangstor zum Alten Lager, auch Todestor genannt (Archivbild)

Das Landgericht Münster hat den Prozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof eingestellt. Das Verfahren war bereits seit Dezember ausgesetzt, weil der 95-Jährige verhandlungsunfähig war. Das Gericht habe sich nun der Auffassung eines medizinischen Gutachters angeschlossen, teilte es mit.

Danach sei der Angeklagte besonders wegen einer schweren Herzerkrankung und sichtlich fortschreitender Einschränkungen nicht mehr in der Lage, einem Strafprozess angemessen zu folgen und seine Interessen hinreichend wahrzunehmen. Weil die Krankheit nicht therapierbar sei, bestehe die Verhandlungsunfähigkeit dauerhaft. Die Prozessbeteiligten können noch Beschwerde gegen die Einstellung einlegen.

Zum Prozessbeginn im November konnte der Angeklagte noch vor Gericht erscheinen

In dem Prozess wurde dem Mann aus dem Kreis Borken von der Anklage hundertfache Beihilfe zum Mord in dem deutschen KZ Stutthof bei Danzig von 1942 bis 1944 vorgeworfen. Er soll als Angehöriger des ehemaligen Konzentrationslagers von Verbrechen an den Insassen gewusst und deren Ermordung durch seine Wachtätigkeit gefördert haben.

Er bestritt, Kenntnis von systematischen Tötungen in dem Lager gehabt zu haben. Er habe nur “unter Zwang” in der Schutzstaffel (SS) und in dem Lager gedient.

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Nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg starben bis Ende des Zweiten Weltkriegs 65.000 Menschen in Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen.

ust/fab (dpa, afp) 

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