Politik

Horror-Sultan behält Bundesverdienstkreuz

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Präsidialamt: „Kein Entziehungsverfahren“

Der Sultan des Kleinstaats Brunei ist seit 1988 Träger des Bundesverdienstkreuzes. Eine Petition fordert, ihm den Orden wieder abzuerkennen. Denn: Sultan Hassanal Bolkiah ließ in Brunei neue Scharia-Gesetze beschließen. Darin enthalten: die Steinigung von Homosexuellen.

Aus dem Bundespräsidialamt kam nun die Absage: „Der Ordensaustausch, der zwischen zwei Staaten vereinbart wird, kennt keine Entziehungsverfahren.“

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Eine Sprecherin sagte zu BILD: „Bundespräsident Roman Herzog hat den Orden im Rahmen eines Ordensaustausches aus Anlass des Staatsbesuchs des Sultans von Brunei Darussalam in der Bundesrepublik Deutschland vom 30. März bis 1. April 1998 verliehen.“

Der Ordensaustausch sei aufgrund einer im Vorfeld des Besuchs getroffenen Vereinbarung mit Brunei erfolgt.

Steinmeier würde keinen Orden vergeben

Immerhin: Momentan hätte der Sultan keinen Orden mehr bekommen. „Ein Ordensaustausch in der aktuell bestehenden Lage käme für den Bundespräsidenten nicht in Betracht“, sagte die Sprecherin.

Der Bundespräsident missbillige die Todesstrafe als menschenverachtende und grausame Form der Bestrafung: „Die Bedrohung von Homosexuellen mit grausamen Strafen verstößt gegen elementare Menschenrechte.“

Ein Ordensaustausch sei ein üblicher Teil des Staatsbesuches, ähnlich wie militärische Ehren oder ein Staatsbankett. Die Entscheidung über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes treffe der Bundespräsident. Sie müsse dann vom Bundeskanzler oder einem zuständigen Bundesminister gegengezeichnet werden.

Gesetze treten trotz Kritik in Kraft

Seit Mittwoch droht schwulen Männern in Brunei die Todesstrafe durch Steinigung, wenn sie beim gleichgeschlechtlichen Sex erwischt werden. Auf Anordnung des Sultans wurden die neuen Regelungen zum Gesetz.

Gegenwind gab es für den Milliardär nicht, denn er ist als oberster Hüter der islamischen Staatsreligion nicht nur das Staatsoberhaupt von Brunei, sondern auch Premier-, Verteidigungs-, Außen-, Handels- und Finanzminister in einer Person.

Auch Raub, Lästern über den Propheten Mohammed und Vergewaltigung können laut den neuen Verschärfungen des Strafrechts mit dem Tod bestraft werden. Dieben können Hände und Füße amputiert werden. Gleichgeschlechtlicher Sex unter Frauen wird mit einer Höchststrafe von 40 Stockhieben oder bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft.

Brunei ist 2015 der UN-Konvention beigetreten, wurde jedoch noch immer nicht ratifiziert.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch bezeichnete das neue Strafgesetzbuch als „barbarisch“ und forderte die Aussetzung von „Amputationen, Steinigungen und allen anderen rechtsverletzenden Bestimmungen und Strafen“.

Das Auswärtige Amt ergänzte am Mittwoch die Reise- und Sicherheitshinweise für den asiatischen Staat. Darin heißt es nun: „Zahlreiche Straftatbestände im bruneiischen Scharia-Recht betreffen auch Nicht-Muslime. Unabhängig von Nationalität oder Religionszugehörigkeit der Person kann seit dem 3. April 2019 ( …) für die im Sharia Penal Code (SPC) benannten Straftatbestände, die Todesstrafe durch Steinigung verhängt werden.“

Auch das Tragen der Farbe Gelb sei verboten, „da die Farbe dem Sultan vorbehalten ist“.

Angesichts der anhaltenden Rezession in dem Land, das von Öl-Einnahmen abhängig ist, wolle sich der Sultan mit den verschärften Gesetzen die Unterstützung konservativer Kreise sichern, heißt es. Ob es wirklich zu einer Steinigung von Homosexuellen kommt, ist ungewiss.

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