Politik

Neue Gesetze gegen denAbschiebe-Frust

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Endlich lässt die Bundesregierung Taten sprechen!

Abgetauchte Ausreisepflichtige, fehlende Abstimmung zwischen den Behörden: Mit dem, was BILD seit Langem anprangerte, soll jetzt Schluss sein. Gleich sieben Gesetze hat die GroKo gestern durch den Bundesrat gebracht. Die wichtigsten Änderungen:

► Abschiebekandidaten dürfen in normalen Haftanstalten (getrennt von Strafgefangenen) untergebracht werden. Abschiebegewahrsam gilt schon dann, wenn das Ausreisedatum um 30 Tage überschritten ist. Ziel des „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“: Abgelehnte Asylbewerber sollen wirklich abgeschoben werden.

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► Asylbewerber sollen statt bislang sechs künftig bis zu 18 Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung bleiben (Familien bis 6 Monate). Anerkannten Asylbewerbern soll weiter der Wohnsitz vorgeschrieben werden (soll Ghetto-Bildung verhindern).

► Der Datenaustausch zwischen Behörden soll vereinfacht werden. Dafür soll die Nummer aus dem Ausländerzentralregister als eindeutiges Zuordnungsmerkmal beim Austausch genutzt werden. Ziel: Keine Mehrfach-Erfassung durch unterschiedliche Schreibweisen des Namens (Bundesrat muss noch zustimmen).

► Weniger Geld für Asylbewerber, die rechtmäßig in Deutschland sind. Alleinstehende erhalten 344 Euro (statt 354 Euro), in Sammelunterkünften 310 Euro (statt 318 Euro). Flüchtlinge, die bereits Schutz in einem anderen EU-Land haben, sollen keinen Anspruch auf Stütze in Deutschland haben (Bundesrat muss die Leistungssätze noch akzeptieren).

Ebenfalls beschlossen: das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung. Wer als ausländische Fachkraft einen Arbeitsplatz sucht, soll in jedem Beruf arbeiten können, für den er qualifiziert ist. ­Außerdem muss der Arbeitgeber nicht mehr nachweisen, dass er keinen Deutschen oder EU-Bürger für den Job finden konnte. Ziel: Fachkräftemangel abmildern und weniger Bürokratie!

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