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Warum stinken die GroKo-Gesetze jetzt nach Eigenlob?

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Berlin – Deutschlands Gesetze werden immer besser – auf dem Papier zumindest: Erst legte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (40, SPD) ihr „Gute-Kita-Gesetz“ vor, dann schob sie gestern mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ nach.

Warum stinken die GroKo-Gesetze plötzlich so nach Eigenlob?

BILD fragte nach.

Ministerin Franziska Giffey sagt: „Wenn wir Politik machen wollen, die Menschen verstehen und die Menschen auch in Anspruch nehmen, wofür sie sich angesprochen fühlen, dann muss man vielleicht auch mal einen Begriff nehmen, den Menschen behalten können. Es ist doch nichts Verwerfliches, das Ziel im Gesetzesnamen zu vermerken.“

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Fakt ist: Das Gesetz heißt eigentlich „Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (StaFamG)“. Ein Wort-Monster.

Arbeitsminister Hubertus Heil (46, SPD) gratuliert seiner Ministerkollegin deshalb zum Gesetzes-Namen. „Ich bin Franziska Giffey hochdankbar dafür, dass sie uns eins beigebracht hat, nämlich, dass im Grundgesetz nicht steht, dass wir jedem Gesetz bescheuerte Namen geben müssen.“

Experten sind da weniger dankbar. „Ich würde von diesem Titel abraten“, sagt Sprach-Papst Wolf Schneider (93). „Es ist ein Gesetz für schwache Familien, damit sie stark werden. Da bürdet man einer schiefen Grammatik mehr auf, als sie tragen kann. Das versteht man kaum.“

Wigan Salazar, Chef der Kommunikationsberatung „msl group“, sieht das ähnlich: „Es ist gut und sinnvoll, Gesetzen unbürokratische Namen zu geben, die man auch versteht. Diese Namen hier gehen mir aber zu weit, klingen zu penetrant nach Reklame.“ Salazar weiter: „Ob ein Gesetz ,gut‘ oder ,stark‘ ist, wird sich in der Praxis zeigen. Diese Bewertung sollte man nicht mitliefern. Ich plädiere für Einfachheit und Substanz: ,Kita-Qualitätsgesetz‘ oder ,Familien-Förderungsgesetz‘ finde ich angemessener und eleganter.“

Und was steht drin im neuen Starke-Familien-Gesetz? Konkret soll der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen von 170 auf 185 Euro pro Monat erhöht werden. Der Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf (Schulstarterpaket) wird um 50 Euro auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Und der eigene Kostenanteil für Schulessen und für die Schülertickets soll bei geringem Einkommen entfallen.

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